Erbrecht
Frau Schmidt-Nowak ist Spezialistin im Erbrecht.
Es ist anzuraten, rechtzeitig Vorsorge für den Nachlass zutreffen, hier berät Frau Schmidt-Nowak ausführlich, ebenfalls über Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen und
Vorsorgevollmachten. Auch bei der Erstellung eines Testamentes ist sie gern behilflich. Sie können sie telefonisch unter 02501/70639 erreichen
oder eine E-Mail unter RAin@Schmidt-Nowak.de schicken.
Oft kann im Rahmen einer Erstberatung bereits die angemessene Vorsorge besprochen werden. Frau Rechtsanwältin Schmidt-Nowak vertritt Sie gern bei allen Fragen des Testamentes, Nachlasses sowie Ihre Interessen in evtl. Nachlassstreitigkeiten vor den zuständigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.