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NEUE ADRESSE AB 01.06.2024: Surreyweg 9, 48167 Münster.
Telefonnummer und E-Mail bleiben bestehen.
Klagen gegen Rückzahlung von Corona Soforthilfen
Es ist einen Versuch wert, einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens
bezüglich der Corona Soforthilfe Leistung zu stellen. Dieses gilt für alle, die gegen
den Schlussbescheid keine Klage erhoben haben. Vor dem Hintergrund der
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 17.03.2023 kann man
sich durch ein Schreiben an die Bezirksregierung auf weiteres vorbehalten, das
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens gemäß den Paragrafen 51 Abs. 5,48
VwVfG NRW zu beantragen. Dieses kann durch Einschreibebrief erfolgen.
Corona Soforthilfen
Ich empfehle jedem, der Corona Soforthilfe zurückzahlen muss, einen Ratenzahlungsantrag zu stellen. Die Rückzahlung wäre zum 30.11.2023 fällig, das Land NRW hat aber zugesagt, großzügige Ratenzahlungen für 24 Monate zu gewähren. Ich helfe gerne bei der Abfassung von Ratenzahlungsanträgen.
Rechtsanspruch auf Kita-Platz
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einer Entscheidung, Aktenzeichen 10 L 1080/19 klargestellt, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht deshalb verfallen kann, weil die Eltern zum Zeitpunkt des Antrags auf einen Kitaplatz noch in einer anderen Stadt wohnen. Durch einen frühzeitigen Antrag sei gewährleistet, dass das Kind auch bei einem Umzug sofort einen Kitaplatz habe. Eltern sind allerdings verpflichtet, dem Jugendamt spätestens 6 Monate vor Inanspruchnahme ihren Bedarf anzuzeigen.
Wichtiges Urteil für Vermieter: Gericht lockert Anforderung an Abrechnungen von Nachschüssen und Vorschüssen
Wie eine top-aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main zeigt, reicht es nicht aus, einen Beschluss nach § 28 Abs.2 WEG allein deshalb für ungültig erklären zu lassen, weil das Rechenwerk nicht nachvollziehbar ist (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 09.03.23, AZ. 2-13 S 68/22). Vielmehr muss der Anfechtungskläger einen ergebnisrelevanten Fehler nachweisen, um seine Anfechtungsklage erfolgreich zu machen. Plausibel muss die Abrechnung sein – doch nicht sofort nachvollziehbar.
Es ist auch wichtig, dass die Abrechnung für den durchschnittlichen Wohnungseigentümer verständlich ist.
Wichtiges Urteil für Vermieter: Gericht lockert Anforderungen an
Abrechnungen von Nachschüssen und Vorschüssen
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Der Kindesunterhalt richtet sich in NRW nach der Düsseldorfer Tabelle, die als PDF hier zum Download bereit steht. Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Ab 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Altersrenten
Rentnerinnen und Rentner können ab dem 01. Januar 2023 unbegrenzt zu ihrer Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bisher war das nur für Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.
Dachrinne dicht
Ist die Dachrinne durch Laub verstopft, ist das allein Sache des Vermieters, so das AG Dresden (Az. 140 C 4830/05). Nur die Kosten für eine regelmäßige Wartung sind auf die Mieter umlegbar.
Am 12.01.2022 war ich in der Sendung "Lokalzeit Münsterland" des WDR zu Gast und habe mich zum Thema der Rückzahlung von Corona Soforthilfen für
Selbstständige geäußert.
Hier und durch einen Klick auf das untenstehende Bild gelangen Sie zum
Video.
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Fragen zur Rückzahlung der Soforthilfeförderung
Viele Betroffene fragen, ob sie auch in dem Fall, in dem sie nicht gegen den Schlussbescheid geklagt haben, keine
Zahlungen vornehmen müssen. Grundsätzlich ist es für jedwede Spekulation noch zu früh. Es hat inzwischen Urteile des
Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen gegeben. Diese Gerichte halten die Rückforderung in Form der bisher
vorliegenden Schlußbescheide für rechtswidrig. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass NRW Berufung einlegt. Dieses ist
jedoch noch ungewiss. Ich rate daher an, keine Zahlungen zu erbringen.
Wer noch keinen Schlussbescheid bekommen hat, kann ohnehin nicht klagen. Diejenigen, die eine Rückmeldung gemacht haben, aber keinen Schlussbescheid bekommen haben,
sind sicherlich verunsichert. Es ist jedoch so, dass NRW Mitte Januar den Versand von Schlussbescheiden
eingestellt hat, damit es nicht zu mehr Klagen kam. Ich gehe davon aus, dass nun auch keine Schlussbescheide
kommen werden.
Die Rückzahlungsfrist ist der 30.06.2023. Ich rate allen Betroffenen noch nichts zurückzahlen. Möglicherweise gibt es bis dahin noch politische Lösungen oder Änderungen.
Diejenigen, die bereits zurückgezahlt haben, sind im Moment nicht davon betroffen, dass die Schlussbescheide für rechtswidrig erklärt worden sind.
Hier besteht allenfalls die Möglichkeit, dass eine politische Entscheidung getroffen wird. Man könnte auch über eine
neue Klage wegen der Ungleichbehandlung nachdenken.
Soweit ist es aber noch nicht, sodass ich im Moment von weiteren Rückfragen abzusehen bitte. Ich werde mich melden, sobald Neues zu berichten ist.
Diese Auffassungen teilt im Übrigen auch die IG Soforthilfe, zu finden z.B. bei Facebook.
Antrag auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach § 51 VwVfG
Ich rate all denen, die keine Klage gegen den Schlussbescheid der Corona Soforthilfe erhoben haben, den Versuch zu unternehmen, aufgrund der obsiegenden Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf (16.08.2022), Köln (16.09.2022) und Gelsenkirchen (23.09.2022) einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens und Aufhebung des Schlussbescheides zu stellen. Ich bin gern dabei behilflich.
Dieser Antrag stützt sich auf § 51 VwVfG. Ich kann den Erfolg nicht garantieren, es wäre jedoch einen Versuch wert.
Die Frist, die in diesem Paragrafen gesetzt wird, beträgt 3 Monate ab dem Tag, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat. Hier könnte man davon ausgehen, dass ein Grund für das Wiederaufgreifen die obsiegenden Urteile sind. Allerdings hat das Land NRW bereits in einigen Fällen Berufung eingelegt.
Die Behörde, d.h. die Bezirksregierung wird über diesen Antrag entscheiden. Damit wäre ein Bescheid gegeben, gegen den man sodann klagen könnte.
Sorgerechtsvollmacht
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Beschluss vom 29.03.2022, Aktenzeichen 10 UF 43/21 folgendes entschieden: Die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht kann unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil nach § 1671 Abs. 1 BGB entbehrlich machen. Diese Entscheidung erfolgt im Anschluss auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2020.
Erbschaftsfreibeträge
Ehegatten und Lebenspartner können 500.000,00 Euro steuerfrei erben. Ein Freibetrag von 400.000,00 € gilt für jedes Kind sowie, falls Kinder des/der Verstorbenen bereits vorher verstorben waren, für deren Kinder. Enkel, deren Eltern noch leben, verfügen über einen Freibetrag von 200.000,00 €. Die Vererbung und die Schenkung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner bleiben steuerfrei.
Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Bereits zu Lebzeiten können Menschen verfügen, wer aus dem Familien und Freundeskreis welchen Erbteil und welche Gegenstände erhalten sollen. Sie können ein handschriftliches Testament gern mit mir besprechen. Darüber hinaus regeln Sie rechtzeitig eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, damit im Notfall nach ihrem Willen gehandelt wird. Ich helfe Ihnen gern.
Impfungen für Kinder
Die Gerichte haben immer mehr mit Fällen zu tun, in denen sich die Eltern über die Impfung eines minderjährigen Kindes nicht einigen können. Beide haben Sorgerecht-aber wer bestimmt? Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Ende August einen solchen Fall zu entscheiden. Der Vater wollte den 16-jährigen Sohn wegen Vorerkrankung als besonders schutzbedürftig impfen lassen, die Mutter war strikt dagegen, das sei Gentherapie. Das Oberlandesgericht in Stuttgart ließ den Vater entscheiden, 1. weil die ständige Impf-Kommission Impfungen für ab dem 12. Lebensjahr bereits empfohlen hatte, 2. war auch der Junge dafür war. Was bei kleineren Kindern gilt, sollte der Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren zugelassen werden, ist noch offen, ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus.
Bahnstreik
Ich helfe Ihnen gern bei der Durchsetzung ihrer Fahrgastrechte wegen Zugausfällen nebst Nebenforderungen, wie zum Beispiel Hotel Unterbringungen etc.
Elternteil darf bei Corona Impfung allein entscheiden
Wie es in dem unanfechtbaren Beschluss des Frankfurter OLG heißt, ist in einem solchen Fall die Entscheidung dem Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der STIKO befürworte, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken bestünden.
Zustimmung zur Entlassung aus dem Mietvertrag bereits bei Trennung von Ehegatten
Sind beide Ehepartner gemeinsame Mieter der Wohnung, so ist zu klären, ab wann der ausziehende Ehepartner aus dem Mietvertrag entlassen werden kann, um nicht mehr für zukünftig auftretende rückständige Mieten zu haften. Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 21.01.2016 (12 UF 170/15) entschieden, dass der ausziehende Ehepartner einen solchen Anspruch auf Abgabe einer Erklärung gegenüber dem gemeinsamen Vermieter, wonach er aus dem Mietvertrag ausscheidet, nicht erst mit Ausspruch der Scheidung, sondern bereits zum Trennungszeitpunkt hat, wenn feststeht, dass künftig die Wohnung ausschließlich von dem verbliebenen Partner (nebst Kindern) genutzt werden wird.
Aus den Entscheidungsgründen:
Nach §1568a BGB wird das Mietverhältnis nach der rechtskräftigen Scheidung nur mit dem Ehegatten fortgesetzt, der in der Wohnung bleibt. Der andere, der ausgezogen ist, soll dann keine Miete mehr zahlen und dem Vermieter auch nicht mehr für Mietausfälle haften müssen.
Der ausziehende Ehegatte ist bereits zum Trennungszeitpunkt zum bedingungslosen Abgabe der geforderten Erklärung der Entlassung aus dem Mietvertrag verpflichtet.
Familienbonus Kindergeld
Im September und im Oktober 2020 wird ein Kindergeldbonus von insgesamt 300 € gezahlt. Der Corona-Kinderbonus hat gesetzlich dieselbe Stellung und Funktion wie das laufende Kindergeld und ist daher auch unterhaltsrechtlich identisch zu betrachten, also zwischen den Eltern aufzuteilen.
Ehevertrag
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieses bedeutet jedoch nicht, dass Eheleute für die Schulden des anderen haften. Allerdings ist es so, dass Unternehmen beispielsweise, die mit in die Ehe gebracht werden, im Rahmen des Zugewinnausgleiches bei einer Scheidung berücksichtigt werden. Der Unternehmenswert wird bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches angerechnet. Es ist jedoch ausgeschlossen, dass alleine durch die Heirat der Ehepartner Mitspracherechte an dem Unternehmen des anderen hat oder Unternehmensanteile erwirbt.
Gleichwohl ist bei einer solchen Konstellation ein Ehevertrag sinnvoll, denn der Ausgleich des Zugewinns kann finanziell belastend ausfallen. Gewinnt das Unternehmen nach der Eheschließung erheblich an Wert, müsste dieser Zuwachs bei einer Scheidung ohne Ehevertrag mit dem Ehegatten geteilt werden. Dieses kann, je nachdem wie hoch die Summe ist, eine existenzbedrohende Gefahr für das Unternehmen darstellen. In solchen Fällen ist es ratsam, eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, in der das Unternehmen ausgeklammert wird. Eine ähnliche Regelung empfiehlt sich, wenn einer der Partner Immobilien mit in die Ehe bringt, die erheblich an Wert gewinnen könnten.
Es ist daher ratsam, bei jeder Ehe vorab zu prüfen, ob ein Ehevertrag geschlossen werden soll. Dieses schafft auf beiden Seiten Klarheit über die finanzielle Tragweite der Eheschließung und kann im Scheidungsfall strittige Gerichtsverfahren verhindern.
Coronavirus: Aktuelle Regelungen für den Justizbereich
Eine Pressemitteilung des Landes NRW zu aktuellen Regelungen für den Justizbereich finden Sie hier
Eherechtsschutz zur Kostenübernahme
Es ist nunmehr möglich, sich im Rahmen eines Eherechtschutzes für Angelegenheiten der Trennung und Scheidung zu versichern. Sollte eine private Rechtschutzversicherung unterhalten werden, kann das Risiko Eherechtschutz mit dazu genommen werden.
Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss
Nach Rechtskraft der Scheidung kann der geschiedene Ehegatte gegen den anderen keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gemäß § 1360a Abs. 4 BGB geltend machen. Dieser ist vom nachehelichen Unterhalt nicht erfasst. Dieses hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.04.2017, Aktenzeichen XIIZB 254/16 entschieden. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht nur im Rahmen des Familienunterhaltes und des Trennungsunterhaltes. Für den nachehelichen Unterhalt ist § 1360a Abs. 4 BGB weder ausdrücklich noch entsprechend anzuwenden.
Kofferverlust
Ein Gepäckstück gilt dann als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist. Nach dem Montrealer Übereinkommen können Fluggesellschaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 € pro Passagier erstatten. Diese Höchstgrenze ist vor allem bei kompletten Kofferverlust relevant
Absage einer Kreuzfahrt durch den Reiseveranstalter
In diesem Fall steht dem Urlauber nicht nur eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu-der Veranstalter muss auch die Kosten für eine angemessene Ersatzreise zahlen. Dabei muss es sich nicht unbedingt ebenfalls um eine Kreuzfahrt handeln, entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Berufungsverfahren (AZ: 16 U 31/17)