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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Der Kindesunterhalt richtet sich in NRW nach der Düsseldorfer Tabelle, die als PDF hier zum Download bereit steht. Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Kindesunterhalt in NRW
Duesseldorfer-Tabelle-2019.pdf
PDF-Dokument [239.9 KB]
Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss
Nach Rechtskraft der Scheidung kann der geschiedene Ehegatte gegen den anderen keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gemäß § 1360a Abs. 4 BGB geltend machen. Dieser ist vom nachehelichen Unterhalt nicht erfasst. Dieses hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.04.2017, Aktenzeichen XIIZB 254/16 entschieden. Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht nur im Rahmen des Familienunterhaltes und des Trennungsunterhaltes. Für den nachehelichen Unterhalt ist § 1360a Abs. 4 BGB weder ausdrücklich noch entsprechend anzuwenden.
Kofferverlust
Ein Gepäckstück gilt dann als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht ist. Nach dem Montrealer Übereinkommen können Fluggesellschaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 € pro Passagier erstatten. Diese Höchstgrenze ist vor allem bei kompletten Kofferverlust relevant
Absage einer Kreuzfahrt durch den Reiseveranstalter
In diesem Fall steht dem Urlauber nicht nur eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu-der Veranstalter muss auch die Kosten für eine angemessene Ersatzreise zahlen. Dabei muss es sich nicht unbedingt ebenfalls um eine Kreuzfahrt handeln, entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Berufungsverfahren (AZ: 16 U 31/17)
Mehr Geld für Kinder, Arbeit und Soziales
Kinder
Kindergeld 1. und 2. Kind 194,00 €
Kindergeld 3. Kind 200,00 €
Kindergeld jedes weitere Kind 225,00 €
Kinderfreibetrag 4.788,00 €
Arbeit
Grundfreibetrag Einkommenssteuer
Ledige 9.000,00 €
Verheiratete 18.000,00 €
HartzIV
Regelsatz HartzIV für Erwachsene:
in Bedarfsgemeinschaft jeweils 374,00 €
Regelsatz HartzIV für Kinder:
bis einschließlich 6 Jahre 240,00 €
7 bis 14 Jahre 296,00 €
14 bis 18 Jahre 316,00 €
Reisemangel im Urlaub? Mehr Zeit zum Reklamieren.
Bislang konnten Urlauber maximal bis einen Monat nach der Reise Mängel anzeigen um Geld zurück zu bekommen. Ab Juli 2018 tritt ein neues Pauschalreiserecht in Kraft. Dann ist die Reklamation bis 2 Jahre nach der Reise möglich. Man muss allerdings wie bisher die Mängel schon am Urlaubsort anzeigen und dokumentieren.
Neue Fristen für Kindergeldanträge
Bei Kindergeldanträgen, die ab 01.01.2018 eingehen, wird Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten 6 Monate gezahlt. Bisher war eine rückwirkende Zahlung bis zu
4 Jahren möglich. Das Kindergeld wird um 2,00 € erhöht.
Ehe für alle: Homosexuelles Paar darf Kind adoptieren
Das Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg hat entschieden, dass ein homosexuelles Ehepaar ein Kind adoptieren kann. Die beiden Männer waren zunächst eine Lebenspartnerschaft
eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“, Gesetz zur Einführung des Rechtes aus Eheschließung für Personen gleichen Geschlechtes ( das am 01.10.2017 in Kraft getreten ist
), in eine Ehe umwandeln. Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses
Problem für beide Männer nicht mehr.
Erfahren, wer die leiblichen Eltern sind
Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet.
Das Gesetz ist seit dem 22.07.2017 in Kraft.
Scheidungskosten
Egal, ob Sie die Scheidung über das Internet einleiten oder sich persönlich in eine Anwaltskanzlei begeben, die Scheidungskosten sind immer gleich.
Die Scheidung online kostet daher das Gleiche. Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
An diese Kosten ist jeder Rechtsanwalt gebunden, diese Kosten dürfen auch nicht unterschritten werden.
Unterhaltsrecht für volljährige Kinder
Gemäß § 1610 BGB müssen Eltern ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Die Ausbildung muss zielstrebig absolviert werden. Allerdings ist auch eine „Ehrenrunde“ z.B. wegen Krankheit oder Fachwechsels erlaubt. Der Wechsel wegen eines Studienganges ist jedoch grundsätzlich nur bis zum 2. Fachsemester möglich.
Die Unterhaltszahlung kann eingestellt werden, wenn das auszubildende Kind die Berufsausbildung ohne triftigen Grund abbricht.
Die Ausbildungsvergütung wird auf den Unterhalt angerechnet. Für den Fall, dass das Kind zunächst eine Ausbildung absolviert und danach noch ein
Studium aufnimmt und ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Lehre und Studium besteht, ist Unterhalt auch noch für die Zeit des Studiums geschuldet. Zwischen der Ausbildung und den Studium muss ein
sachlicher Zusammenhang gegeben sein, wie beispielsweise bei einer Banklehre und einem Wirtschaftsstudium. Unterhalt wird nicht mehr fällig, wenn die Eltern nicht mehr damit rechnen müssen, dass ihr
Kind eine höhere Ausbildungsstufe anstrebt. Dieses ist dann der Fall, wenn das Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bereits im erlernten Beruf gearbeitet hat und den Eltern von den
weiteren Studienplänen nichts erzählt hat. Dieses gilt vor allem dann, wenn die Eltern im Vertrauen darauf, keinen Unterhalt mehr leisten zu müssen, größere Anschaffungen gemacht haben, z.B.
Immobilienkauf (BGH Beschluss vom 03.05.2017, AZ XII ZB 415/16).
Der BGH hat Entschieden, dass der Vater die Tochter gegen den Willen der Mutter impfen lassen kann
Der Vater eines 5jährigen Mädchens aus Thüringen darf sein Kind impfen lassen, obwohl die Mutter dies als Impfgegnerin ablehnt. Das Gericht hält die
üblichen Schutzimpfungen für medizinisch angebracht. Werden sich Eltern nicht einig, müssen Familiengerichte künftig dem Elternteil die Entscheidung überlassen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des
Kindes besser gerecht wird, heißt es in dem Urteil (Urteil vom 23.05.2017, Bundesgerichtshof).
Kommerzielle Leihmutterschaft verstößt gegen Deutsches Recht
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in seinem Beschluss vom 12.04.2017, Aktenzeichen 1 UF 83/13 entschieden, dass in einem Fall, in dem ein in Deutschland lebendes Ehepaar mit einer Leihmutter in den USA einen Vertrag zur entgeltlichen Schwangerschaftsaustragung geschlossen hat, das deutsche Ehepaar nicht nach der Geburt des Kindes zu dessen rechtlichen Eltern bestimmt sei.
In den USA hat im Bundesstaat Colorado ein Gericht entschieden und zwar noch vor der Geburt des Kindes, dass das deutsche Ehepaar als Auftraggeber der Leihmutterschaft nach der Geburt des Kindes zu dessen rechtlichen Eltern bestimmt sei.
Das Oberlandesgericht Braunschweig ist der Meinung, dass die Anerkennung der Entscheidung des US-Gerichtes zu einem Ergebnis führen würde, dass mit den wesentlichen Grundsätzen des nationalen Rechtes unvereinbar wäre. Die rechtliche Elternschaft könne nach deutschem Recht grundsätzlich allein auf Abstammung und Adoption, nicht hingegen auf eine vertragliche Grundlage gestützt werden. Das Ehepaar habe durch die kommerzielle vertragliche Vereinbarung zur Leihmutterschaft erkennbar gegen in Deutschland geltende Verbote nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz gehandelt.
Der deutsche Gesetzgeber hat zur Grenzziehung der Reproduktionsmedizin erkennbar den Schutz der betroffenen Frauen und der gezeugten Kinder vor damit einhergehenden Gefahren kommerziellen Handelns über die Wünsche von Auftraggebern nach Elternschaft gestellt.
Eine vertraglich vereinbarte kommerzielle Leihmutterschaft verletze in ihrer konkreten Ausgestaltung in mehrfacher Hinsicht den vom nationalen Gesetzgeber verfolgten besonderen Schutz von Kindern und Müttern, womit gerade den Werteentscheidungen des Grundgesetzes zu Gunsten der Menschenwürde, des Lebens und der Wahrung des Kindeswohls in besonderer Weise Rechnung getragen werden sollte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat der Senat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Regeln für Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung
Die Frage des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts und des
Aufenthaltsbestimmungsrechts bemisst sich allein nach dem Kindeswohl.
Folgende Kriterien sind wichtig:
- die Bindung zu den Elternteilen
- die kindgerechten Wohnverhältnisse
- die Erreichbarkeit der Schule von der jeweiligen Wohnung aus
- Wille des Kindes
- Fördergrundsatz, bei wem das Kind in der Lage ist, regelmäßig die Schule zu besuchen.
Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Elternteil wenig oder gar nicht erwerbstätig ist. Es gibt keinen Vorrang eines solchen Elternteils, so das Oberlandesgericht Brandenburg am 26.09.2016 (AZ: 10 UF 62/16).
Trennung, Scheidung, Sorgerecht - und wo sollen die Kinder künftig wohnen?
Am wichtigsten sei, dass das Kind sich geborgen fühlt, egal in welche Konstellation sagt der Kinderarzt Remo Largo in einem Interview mit
Deutschlandradio Kultur.
Hier können Sie das komplette Interview lesen:
http://www.deutschlandradiokultur.de/remo-largo-ueber-scheidungskinder-eltern-verstehen-das-kind.1008.de.html?dram:article_id=381097
Umgangsrecht mit dem Kind des Liebhabers nach einem Seitensprung
Duldung von Besuch in nach Trennung gemeinsam genutzter Wohnung