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Profil

Stefanie Schmidt-Nowak
Rechtsanwältin und Mediatorin
Spezialgebiet: Familienrecht

 

 

 

 

 

Frau Stefanie Schmidt-Nowak eröffnete im Jahr 1982 als selbstständige Rechtsanwältin in Münster ihre Kanzlei. Sie wurde 1953 in Berlin geboren.

Rechtsanwältin Schmidt-Nowak ist spezialisiert auf das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Fragen wie beispielsweise Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsregelung, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung. Auch in allen anderen zivilrechtlichen Bereichen, die damit in Verbindung stehen können, ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin.

1995 hat Frau Schmidt-Nowak die Zusatzausbildung zur Mediatorin nach den offiziellen Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mediation (BAfM) abgeschlossen.

Termine können montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und montags bis donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr vereinbart werden. Frau Schmidt-Nowak ist in der täglichen Telefonsprechstunde zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr erreichbar.

Frau Schmidt-Nowak betreut jeden Mandanten individuell und mit persönlichem Engagement. Sie legt Wert darauf, sich für jeden Hilfesuchenden ausreichend Zeit zu nehmen und zuzuhören, um sodann konsequent für die Belange eintreten zu können. Für Menschen in schwierigen familiären Konfliktsituationen versteht sich Frau Schmidt-Nowak als erste Anlaufstelle, um die zunächst erforderlichen Schritte zu besprechen. Beispielsweise werden die erforderlichen Formulare für diverse Behörden bereit gehalten.

Schon im Vorfeld einer Trennung dient die anwaltliche Beratung dazu, Unsicherheiten aus dem Wege zu räumen und fachlich wie menschlich kompetente Unterstützung in schwierigen, persönlichen und rechtlichen Fragen anzubieten. Die Beratung und Vertretung erfolgt in allen Bereichen des Familienrechtes, weiterhin im Bereich des Vaterschaftsrechtes, Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Beziehungen bis hin zum Adoptionsrecht oder bei Problemen innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. In diesen Gebieten ist sie sowohl als Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine über 28jährige Erfahrung zurückblicken. Sie kann daher auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, sodass sie für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die sodann auch mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht wird. Wichtig ist ihr insbesondere, dass dem Mandanten oder der Mandantin das sichere Gefühl eines Beistandes gegeben wird.

Sie befasst sich auch mit Fragen des Musikrechts und des Reiserechts.